Was sind die Angebote und Unterschiede?
Im Kanton Basel-Stadt gibt es zurzeit 1700 Alterswohnungen in 42 Siedlungen. Diese verteilen sich auf verschiedene Quartiere und die Gemeinde Riehen. Eine Siedlung kann aus 20 bis über 100 Wohneinheiten bestehen.
Die Häuser zeichnen sich durch verschiedene Qualitäten aus wie kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, gemeinsames Singen), Ausflüge, gesellige Anlässe im Jahresrhythmus, Begegnungen im Café und am Mittagstisch oder aktive Teilnahme am Siedlungsalltag. Vielerorts werden bei Bedarf externe Spitexleistungen bezogen. Es gibt Siedlungen, die im Haus Pflegeleistungen anbieten oder einem Pflegeheim angegliedert sind.
Achten Sie bei der Wahl auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Lebensweise, zum Beispiel Rollator, Parkplatz, externe Verpflegungsmöglichkeiten, Haustiere. Anhand der Puzzleteile - Was ist eine Alterwohnung - können Sie sich ein Bild über die Vielfalt der Angebote machen und gleichzeitig jene Siedlungen herausfiltern, die Sie favorisieren.
Als Mieterinnen und Mieter entscheiden Sie selber, wieviel Privatheit und wieviel Gemeinschaft Ihnen wichtig sind und welche Art von Unterstützung Sie in Anspruch nehmen wollen. Alle Siedlungen orientieren sich an der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Mieterinnen und Mieter.
In den meisten Siedlungen wirkt eine Siedlungsleitung. Sie prägt die Atmosphäre im Haus und ist die erste Ansprechperson für Ihre Anliegen. Sie kann täglich, stundenweise oder auf Abruf zur Verfügung stehen.
Was kann / will ich mir leisten?
Die Wohnungen werden von verschiedenen Trägerschaften in verschiedenen Preissegmenten angeboten. Die Preise hängen ab vom Ausbaustandard und dem Umfang der Dienstleistungen. Auch die Art der Trägerschaft kann die Preise beeinflussen.
Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Angebote im Hochpreissegment müssen selber finanziert werden. Bei Wohnungen im mittleren und niedrigen Preissegment haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gegebenenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie können Ihren Anspruch mit dem Ergänzungsleistungsrechner der Pro Senectute annähernd ermitteln. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die zuständige kantonale Stelle für Ergänzungsleistungen zur Verfügung.
Was ist im Preis inbegriffen und was nicht?
Der Mietvertrag regelt die Miet- und Nebenkosten. In der Regel ist darin auch eine Pauschale für gewisse Dienstleistungen enthalten oder wird zusätzlich erhoben. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Siedlung, wie diese verrechnet werden und zu welchen Bedingungen weitere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können.
Was muss ich und was darf ich tun?
Sie sind Mieterin und Mieter der Alterswohnung. Das heisst Sie besitzen damit die gleichen Rechte und Pflichten wie in jeder anderen Mietwohnung. Privatsphäre und Selbstbestimmung sind gewährleistet. Der Wechsel von einer grossen Wohnung in eine kleine kann einige Zeit der Umstellung erfordern. Tauschen Sie sich mit Nachbarn aus, welche diesen Schritt bereits vor Jahren gewagt haben. Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen, wenn Sie ein Haustier halten möchten.
Die Hausordnung gibt Auskunft über die Regeln, welche für die Bewohnerinnen und Bewohner gelten.
Ist in meiner Wohnung ein begleiteter Freitod möglich?
Erkundigen Sie sich bei der Trägerschaft nach den Regelungen.
Wie lange muss ich auf eine Wohnung warten?
Für die Wohnung Ihrer Wahl kann eine Wartezeit bestehen. Eine Voranmeldung ist möglich.